Nur gerade sechs Wochen nach der Ablehnung der Gemeindereform an der Urne hat der Grosse Rat das 2. Massnahmenpaket zu GeRAG beraten. Hier habe ich einen Antrag gestellt, die neu für alle Gemeinden obligatorische externe Bilanz-prüfung wieder aus dem Gesetz zu streichen. Das Parlament lehnte diesen Antrag mit 48 : 81 Stimmen ab:

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Regierungsrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Ich bekenne mich heute offenbar zu den "Ewiggestrigen", wie wir bereits gehört haben. Aber ich kann Ihnen versichern, ich trage es mit Fassung...

In der Detailberatung stelle ich folgenden Antrag:

Es sei §96 Abs. 2 und 4 zu streichen, d.h. geltendes Recht beizubehalten. Antrag 3 der Botschaft entfällt somit.

Begründung: Nach der Ablehnung des 1. Paketes von GeRAG an der Urne wird hier vom Kanton bereits wieder ein Angriff auf die Gemeindeautonomie gestartet, und diesmal in einem Bereich, der ausschliesslich in die Kompetenz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einer Gemeinde fällt. Als Begründung für die von oben verordnete obligatorische externe Bilanzprüfung wird einmal mehr die „Professionalisierung“ bemüht, ein Begriff, der ein tiefes Misstrauensvotum gegenüber den Finanzverwaltungen, Gemeinderäten und Finanzkommissionsmitgliedern darstellt. Auf Seite 15 der Botschaft sind die Prüffelder aufgeführt, die eine externe Revisionsstelle in Angriff nehmen soll.

Die ersten vier Punkte sind ohne grossen beruflichen Hintergrund auch von so genannten Laien erfassbar. Dies allein rechtfertigt eine „professionelle“ Revision gewiss nicht. Zu den anderen drei Aufgaben kann nur gesagt werden, dass dies mit einem Wissensstand, wie er auch für viele berufliche Aufgaben erforderlich ist, erfüllt werden kann. Schliesslich wird sich niemand für das Amt eines Finanzkommissionsmitgliedes zur Verfügung stellen, der nicht wenigstens die Grundlagen des Rechnungswesen kennt und eine gewisse Affinität zu Zahlen hat. Und was die hier aufgeführten jährlichen Kosten betrifft, wurde ich von zwei Buchexperten  darauf aufmerksam gemacht, dass die angegebenen Fr. 5000.- ganz klar ein Minimalbetrag darstellen und eine seriöse Bilanzprüfung höher zu stehen kommt. Da stellt sich ganz klar die Frage, welchen Nutzen die Bürgerin und der Bürger davon haben. Mit dem Argument der höheren Sicherheit könnte man in allen Bereichen des öffentlichen Lebens immer stärker reglementieren, bis jeder Schritt überwacht und kontrolliert wird; und dies alles im Namen der Sicherheit, die es so absolut wie wir es gerne hätten gar nicht gibt.

Nun, diese ganze Massnahme ist das Resultat eines hervorragenden Lobbyings eines auf Revisionen spezialisierten Unternehmens. Dazu kann ich Ihnen ein Beispiel nennen: vor vier Jahren besuchten unsere beiden damals neu gewählten Finanzkommissions-Mitglieder unserer Gemeinde einen Einführungskurs des Kantons und des Revisionsunternehmens. Die beiden frischgebackenen Behördenmitglieder kamen ganz desillusioniert und frustriert von diesem Kurs zurück, da die Kernaussage des Einführungsreferats darin bestanden hat, die FiKo-Mitglieder als Laien und als unfähig für diese Aufgabe abzustempeln. Es sei sowieso höchste Zeit, die Revision der Gemeindefinanzen durch ein professionelles Unternehmen abwickeln zu lassen.

Vier Jahre später, oh Wunder, finden wir genau diesen Vorschlag in der Vernehmlassungsbotschaft GeRAG 2. Wenigstens hat der heftige Widerstand der Gemeinden und verschiedener Verbände dazu geführt, dass die Buchprüfung fakultativ bleibt. Allerdings kann dadurch der Sinn einer externen Prüfung bezweifelt werden, wenn nur noch die Bilanzierung angeschaut wird.
Vergleiche mit anderen Kantonen zeigen, dass auch eine externe Überprüfung Veruntreuungen und Betrugsdelikte nicht verhindern können, so geschehen vor einigen Jahren in einer Gemeinde im Kanton Zürich, der die jährliche externe Buch- und Bilanzprüfung vorschreibt.

Es steht ja jeder Finanzkommission und jeder Gemeindeversammlung frei, eine externe Revision zu beantragen. Wird dies aber wie hier von oben erzwungen, ist dies ein heftiger Eingriff in das Herz der Gemeindeautonomie, der auch keinen konkreten Handlungsbedarf bezüglich der Geschäftsführung der Aargauer Gemeinden vorweisen kann. Vielmehr erhebt sich in mir der Verdacht, dass das Gemeindeinspektorat mit dieser Massnahme entlastet werden soll, weil sie ihre Überprüfung durch die Kenntnisnahme eines externen Revisionsberichtes abkürzen kann.

Die Pflicht zur externen Bilanzprüfung ist unnötig, stellt einmal mehr das Milizprinzip in Frage, widerläuft der Gemeindeautonomie und führt zum Anstieg der gebundenen Ausgaben, was wiederum den Handlungsspielraum der Gemeinden zusätzlich einschränkt. Es belastet den Gemeindehaushalt und somit auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich, ohne dass ihnen daraus ein besonderer Nutzen erwächst. Ich bitte Sie daher, meinen Streichungsantrag zu unterstützen und damit auch Antrag 3 der Botschaft  als überflüssig zu erklären. Danke.