Debatte zum Bildungskleeblatt 07.134

 

Votum zu den Leitsätzen 1 und 2:


Die Einschulung erfolgt im fünften Altersjahr. Der Unterricht findet für alle Kinder während drei oder vier Jahren in altersgemischten Abteilungen statt, auch für die Kinder der bisherigen Einschulungsklassen und Kleinklassen.

Lehren und Lernen richten sich nach dem Entwicklungsstand und der individuellen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen werden integrativ gefördert.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Regierungsrat,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Zum Thema „Eingangsstufe“ haben wir sehr viel Bildungstheorie, um nicht zu sagen –ideologie gehört. Darum ist es bitter nötig, zur Praxis zurückzukehren und die Direktbetroffenen anzuhören. Ich war eigentlich davon überzeugt, dass das Kleeblatt „Eingangsstufe“ ziemlich unbestritten sei, musste mich aber nach der gestrigen Lektüre der AZ eines besseren belehren lassen.
Die SVP singt ein Loblied auf den Kindergarten, aber es drängt sich die Frage auf, welchen Kindergarten sie eigentlich meint, denjenigen, den ihre Fraktionsmitglieder noch kennen gelernt haben oder denjenigen der heutigen Generation. Die 5-jährigen Kinder bringen heutzutage bereits so unterschiedliche Bildungsrucksäcke mit  - die einen sind kaum unserer Sprache mächtig und die anderen können schon lesen -, dass die Basis, von der man im Kindergarten ausgehen muss, alles andere als homogen ist.
Als Mutter von zwei Töchtern im Alter von 8 und 6 Jahren erlebe ich diese unbefriedigende Situation seit drei Jahren hautnah mit: Ich plaudere hier vorne nicht gerne aus meinem privaten Familienleben, aber in diesem Fall illustriert es die ganze Bandbreite der Probleme.
Meine ältere Tochter ist immer gerne in den Kindergarten gegangen, obschon sie es im letzten halben Jahr kaum mehr erwarten konnte, zur Schule zu gehen. Das ist ja zum Glück bei den meisten Kindern so. Nur wurde im Kindergarten noch so viel freies Spielen angeboten und so wenig Projektarbeit gemacht, dass der Eintritt in die Schule für meine Tochter ein richtiger Kulturschock war. Plötzlich hatte sie nur noch einen Nachmittag frei, es hiess drei bis vier Lektionen am Stück lernen und konzentrieren, dazu kamen noch die Hausaufgaben. Durch diesen abrupten Wechsel stand das gesamte erste Schuljahr unter keinem guten Stern und sie geht auch heute noch nicht wirklich gern zur Schule. Dabei hätte sie durchaus schon Ende des ersten Kindergartenjahres grosses Interesse an Buchstaben, am Lesen und Schreiben gehabt. Wäre sie in eine Grund- oder Basisstufe gegangen, hätte sie bereits nach einem Jahr schon einige Zeit konzentriert an etwas arbeiten können, was sie von sich aus interessiert hat, und wäre daher nach und nach in den Schulalltag hinübergekommen.
Ganz anders meine jüngere Tochter: Schon nach einem halben Jahr im Kindergarten beklagte sie sich über Langeweile, die Bilderbücher, die dort zur Verfügung standen, hatte sie alle schon in- und auswendig studiert. Jetzt im zweiten Jahr hat sich die Situation etwas entspannt, da eine neue Kindergartenlehrperson tätig ist, die nota bene über die Grundstufenausbildung verfügt. Meine Tochter klagt jetzt nur noch alle zwei Wochen einmal über Langeweile im Kindergarten – wohlgemerkt im ersten Quartal! Wie verheissungsvoll, dass wir noch ein Dreivierteljahr miteinander diese Kindergartenzeit durchstehen dürfen…; meine Kinder sind übrigens keine Einzelfälle, reihum höre ich dieselben Klagen. Vorzeitige Einschulung ist selten eine Lösung, da im grossen und ganzen immer noch Jahrgangklassen geführt werden und sie daher die jüngste wäre. Ausserdem findet jeder Schulpsychologe und jede Schulpsychologin bei einer Abklärung auf vorzeitige Einschulung irgendeinen Bereich, in dem das Kind noch nicht schulreif ist und somit die Schulpflege einen Grund hat, ein Gesuch abzulehnen.

Damit wären wir beim nächsten Punkt: Auch als Gemeinderätin mit dem Ressort Schule bin ich eine vehemente Befürworterin der Eingangsstufe. Es vergeht kaum ein Jahr, in dem keine vorzeitige Einschulung beantragt wird. Eltern drohten auch schon, ihr Kind in eine Privatschule zu schicken. Der Gemeinderat hat in diesen Belangen keine Entscheidungsbefugnisse und die Schulpflege stützt sich richtigerweise auf die schulpsychologischen Gutachten ab und scheut sich, die Verantwortung für eine frühere Einschulung zu übernehmen. Diskussionen sind vorprogrammiert, für alle Beteiligten unerfreulich und ein schlechter Start für die Schulzeit.
Auf der anderen Seite haben wir die von den Kindergartenlehrpersonen oftmals heissgeliebte Einschulungsklasse. Gerade in ländlichen Gebieten müssen EK-Kinder mit dem Bus in eine andere Gemeinde fahren, da die kleinen Schulen natürlich keine eigene EK führen können. Und ich persönlich finde das für ein 6-jähriges Kind eine Zumutung, zumal es in der Wohngemeinde danach überhaupt nicht mehr integriert ist, Schulanlässe und Projektwochen finden ohne die EK-Schüler statt. Ausserdem liegt manchmal der Verdacht nahe, dass eine Einschulungsklasse möglichst gefüllt werden muss, schliesslich zahlt die zuweisende Gemeinde das Schulgeld, und nicht gerade wenig. In der Eingangsstufe kann das Kind hingegen im vertrauten Umfeld in seinem eigenen Tempo vorwärts kommen.
Die Gegner der Integrativen Schulung befürchten eine „flächendeckende Heilpädagogisierung“  unserer Schulen und eine Nivellierung der Leistung.  Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was haben wir denn heute? Unser heutiges Schulsystem basiert nicht auf der Förderung von Stärken, sondern konzentriert sich auf das Beheben von vermeintlichen und tatsächlichen Schwächen, damit jedes Kind in die enge Schablone der Jahrgangsklasse hineinpasst. Was heute nicht alles abgeklärt und therapiert wird! Wir vermitteln dem Kind damit, dass etwas bei ihm nicht stimmt, dass es mit Mängeln behaftet sei. Häufig wird dem Kind viel zu wenig Zeit gegeben, damit es einen Entwicklungsschritt in seinem Tempo vollziehen kann. Was für ein Menschenbild geben wir da weiter! Bei der Integrativen Schulung mit altersdurchmischten Abteilungen hingegen werden die Kinder dort abgeholt, wo sie stehen. Wenn ein Kind Spass an Zahlen hat, kann es dieser Vorliebe nachgehen und wird dort gefördert. Interessiert es sich hingegen für alles Gedruckte, für Wörter und die Sprache überhaupt, kann es dort in seinem Tempo vorwärts machen: Lernen durch Freude! Es sind die Stärken, die zählen, nicht die Schwächen. Förderung darf daher durchaus auch im handwerklichen Bereich stattfinden, wenn diese Fähigkeiten auch nicht von allen als gleich wichtig eingestuft werden. In diesem Zusammenhang spricht es für sich, wenn eine Partei mit Pestalozzi Wahlkampf macht, aber dabei neben Herz und Verstand die Hand vergisst…Es ist leider in der ganzen Diskussion ein Hang zum Mittelmass zu erkennen, wenn auch alle Fraktionen dies bestreiten und eben diese Einebnung der Leistungsorientierung dem Bildungskleeblatt andichten. Aber offenbar ist es höchst suspekt, wenn ein fünfjähriges Kind über eine spezielle Begabung verfügt und lernen möchte. Da geraten schnell  einmal die Eltern unter Förderzwangverdacht. Lieber lässt man dieses Kind ein oder zwei Jahre in einer Warteschleife, bis es zur Schule darf. Dass einzelne Kinder bis dahin schon jegliche Freude und Motivation verloren haben, versteht sich von selbst. Einerseits fordert man Leistungsbereitschaft, andererseits unternimmt man aber alles, um diese auszubremsen und auf ein Mittelmass herabzustutzen. Dazu aber noch mehr beim Thema „Hochbegabtenförderung“.
Diejenigen Schulen, die die Grund- oder Basisstufe bereits eingeführt haben, würden diese nicht mehr missen wollen. Wo es vereinzelt nicht so funktioniert hat, liegen vor allem zwischenmenschliche Probleme der beiden Lehrpersonen zu Grunde. Es ist ganz klar, dass die heutigen Kindergarten- und Unterstufenlehrpersonen stark gefordert sind durch die Umstellung, aber andererseits wird die neue Generation auch den neuen Anforderungen gemäss ausgebildet.
Und um eines klarzustellen: Trotz der Individualisierung und der verschiedenen Alterstufen ist die Eingangsstufe in ihrem Ablauf klar strukturiert. Die Annahme, dass Mehrklassigkeit gleichzusetzen sei mit Chaos und konzentriertes Lernen verunmögliche, die ist schlichtweg falsch. Die schwächeren oder die jüngsten Schülerinnen und Schüler gehen dabei auch nicht unter, sondern werden neben der Lehrperson auch von ihren Mitschülern unterstützt. Schüler von Mehrklassenabteilungen verfügen über eine hohe Sozialkompetenz, ein Umstand, der angesichts der vielen Einzelkinder nicht zu vernachlässigen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht heute weder um Wahlkampf noch um Parteipolitik, dazu ist diese Bildungsreform viel zu wichtig. Ich stimme der Eingangsstufe aus tiefster Überzeugung zu, zusammen mit der ganzen CVP-Fraktion. Sie alle erheben den Anspruch, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen. Dann sagen sie ebenfalls Ja zu den Leitsätzen 1 und 2! In der Eingangsstufe legen wir die Basis für die weitere schulische Laufbahn unserer Kinder und somit schliesslich zu einem erfüllten und befriedigendem Berufsleben.

 

Leitsatz 7:
Die Sekundarstufe I wird mit den Sekundarschultypen B und M+ geführt. Auf den Sekundarstufen I und II wird ein Hochbegabtengymnasium für sehr leistungsfähige Schülerinnen und Schüler geführt. Dieses dauert sechs Jahre.

 

„Es wird dafür gesorgt, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen!“ Unter diesem Motto steht für mich die Polemik rund ums Hochbegabtengymnasium. Warum scheuen wir uns so, zuzugeben, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die auf einem Gebiet viel leistungsfähiger sind und dem Durchschnitt weit überlegen? Das ist eine Tatsache, der wir zwingend Rechnung tragen müssen, soll die Volksschule nicht noch mehr Kinder an die Privatschulen verlieren.
Zu allererst müssen wir uns wohl darüber einig werden, wie Hochbegabung überhaupt definiert wird. Es handelt sich dabei eben nicht um Kinder, die mit einer schnellen Auffassungsgabe gesegnet sind und darum während ihrer ganzen Schulkarriere immer Klassenbeste und Zugpferde ihrer Abteilung sind. So beneidenswert diese Gabe ist, so wenig hat dies mit eigentlicher Hochbegabung zu tun. Diese Kinder lernen einfach schneller, d.h. sie haben ein Problem meist nach einmaligem Erklären verstanden. Wirklich Hochbegabte aber können sich die Lösungen ganz selbständig erarbeiten; sie brauchen weniger Wissensvermittlung als Anleitung zum Selbststudium und Aufgaben, an denen sie ihren Intellekt schärfen können.
Damit ist eigentlich auch klar, dass es beinahe unmöglich ist, Hochbegabte auf der Sekundarstufe angemessen zu fördern. Zu diesem Zeitpunkt sind sie auf ihrem eigenen Gebiet schon viel weiter. Ausserdem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass diese Schülerinnen und Schüler im optimalen Fall bereits zwei Jahre schneller die Primarstufe durchlaufen haben, d.h. dass sie wesentlich jünger sind als die Mehrheit der Oberstufenschüler. Viele Fälle von Hochbegabten zeigen, dass diesen Kindern und Jugendlichen oft ein adäquates Gegenüber fehlt, in einer Regelklasse erleben sie sich als „anders“, als „abnormal“, was oft zu bewusst oder unbewusst herbeigeführten Leistungssenkung oder gar Leistungsverweigerung führen kann. Ein Klassenverband mit Jugendlichen in derselben Situation lässt sie wieder eine gewisse Normalität spüren, und das ist wichtig für die seelische Gesundheit, gerade auch in der einsetzenden Pubertät.
Damit diese Jugendlichen aber nicht abheben und völlig isoliert im “Elfenbeinturm“ geschult werden, soll das Hochbegabtengymnasium an eine reguläre Kantonsschule angegliedert werden, was bedeutet, dass Mensa, Freifächer, Freizeitangebote und Schulveranstaltungen gemeinsam mit den anderen Kantonsschülern benutzt werden und somit der soziale Kontakt über die eigene Klasse hinaus gewahrt bleibt. Dadurch müssen auch keine teuren Investitionen getätigt werden.
Der Kanton Aargau soll und will seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort steigern. Damit einhergehen muss aber auch die Attraktivität als Bildungsstandort. Woher nimmt die Wirtschaft die hoch qualifizierten Fachkräfte, die sie benötigt? Die Naturwissenschaftler, die Ingenieure? Sollen unsere Universitäten nur mit ausländischen Dozenten besetzt werden? Jedes Land braucht ihre Elite, und gerade die Schweiz, deren einziger Rohstoff die Bildung ist, kann es sich nicht leisten, hier abgehängt zu werden. Es sagt ja schon viel über unsere Einstellung zu herausragenden Leistungen aus, wenn der Begriff „Elite“ mit einem negativen Beiklang behaftet ist.

Die hochbegabten Kinder haben genau das selbe Recht auf individuelle Förderung wie es die schwächeren Schüler haben. Und ganz im Sinne einer Konzentration auf die Stärken muss ein Schulsystem von einer Gleichmacherei im Mittelmass absehen. Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen unseres Schulsystems, aber genau sie ist im Bezug auf die hochbegabten Kinder nicht gewährleistet. Diejenigen aus finanziell gut gestellten Familien werden in Privatschulen, abwandern, die anderen werden am Schluss als Schulverlierer dastehen. Kann sich der Aargau das leisten? Können wir damit leben, dass gerade die auf einem Gebiet herausragendsten Schülerinnen und Schüler entweder die öffentliche Schule verlassen oder ihr Potenzial gar nicht entfalten können? Wir müssen hier und jetzt ja noch gar nicht über Zulassungskriterien und Übertrittsbestimmungen diskutieren. Auf Grund der Erfahrungen von einschlägigen Privatschulen, von wissenschaftlichen Befunden und Untersuchungen können angemessene Anforderungsprofile erstellt werden. In dieser Beziehung kann sich der Kanton Aargau auf praxisbewährte Konzepte stützen.

Haben Sie schon einmal mit hochbegabten Kinder und deren Eltern gesprochen? Können Sie sich ein Bild von der alltäglichen Belastung und dem oft langjährigen Leidensweg machen? Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Schule ein Angebot für diese Gruppe erstellt, aus sozialen und aus wirtschaftlichen Überlegungen. Wir haben heute die einmalige Gelegenheit, die schweizerische Bildungslandschaft um eine wegweisende und nötige Neuerung zu bereichern. Es wäre unendlich schade, wenn parteipolitisches Kalkül, wahlkampftaktische Profilierungszwänge oder ideologisches Gleichheitsdenken dieses Projekt verhindern würden.
Allerdings ist mir klar, dass die Meinungen dazu wohl schon gemacht sind und alle Fraktionen die Weisungen zur Abstimmung durchgegeben haben. Trotzdem rufe ich Sie dazu auf, über ihren fraktionsstrategischen Schatten zu springen und den Leitsatz 7 in der Fassung der Regierung zu genehmigen.
Die hochbegabten Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie die Hochschulen, die Forschung und die Wirtschaft werden es Ihnen danken!

 

Leitsatz 10:
Der Unterricht an der Volksschule erfolgt im Rahmen von Blockzeiten. Ausserhalb der Unterrichtszeiten stellt die Schule ein Förder- und Betreuungsangebot sicher, das nach pädagogischen Grundsätzen geführt wird.

 

Ob man Tagesstrukturen an der Volksschule einführen soll, dürfte eigentlich keine Frage mehr sein, über das „wie“ und „wie viel“ hingegen kann man durchaus noch diskutieren. Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt, die Volksschule ist von ihrer Struktur her gleich geblieben. Diesem Missverhältnis müssen wir heute Rechnung tragen.
Ob es unserem Weltbild entspricht oder nicht, Tatsache ist, dass ich als Gemeinderätin bei jeder Anfrage von potenziellen Neuzuzügern mit dem Thema Tagesbetreuung und Mittagstisch konfrontiert werde. Einzelne Familien schicken ihre Kinder schon im Primarschulalter auf eine Privatschule, und das nur, weil sie dort den ganzen Tag betreut werden. Nach und nach wird so unsere Volksschule ausgehöhlt, Familien, die es sich leisten können, suchen immer mehr ein „massgeschneidertes“ Bildungsangebot. Hier heisst es unserer öffentlichen Schule Sorge tragen, damit wir uns nicht Richtung Zweiklassen-Bildung bewegen. Traditionelle Familienstrukturen sind nicht mehr die Regel, die Grosseltern, falls noch vorhanden, sind selber noch erwerbstätig oder leben weit weg, gut ausgebildete Frauen wollen sich nicht vollständig aus ihrem Beruf verabschieden. Mit diesen gesellschaftlichen Realitäten müssen wir uns auseinandersetzen, sonst politisieren wir an der Bevölkerung vorbei!
Bleibt die Frage nach dem „Wie“ und „Wie viel“. Die Gemeinden befürchten, dass enorme Kosten auf sie zu kommen, umso mehr, als neben dem Betreuungsangebot auch ein Förderangebot errichtet werden soll. Was heisst Förderangebot? Versteht man darunter eine reine Hausaufgabenhilfe? In der Botschaft wird das pädagogische Konzept ausgeführt: für die Mittagsbetreuung und einzelne Randstunden am Vormittag  ist es  durchaus möglich, dass eine Gemeinde die Mittagsverpflegung an eine Tagesmutter oder an einen bereits bestehenden Verein delegiert und auch für die Betreuung „Laien“ beauftragen kann.  Für schulfreie Nachmittage und die Stunden nach Schulschluss sollten Förderstunden angeboten werden, die von pädagogischen Fachkräften ausgerichtet werden. Die Art des Förderangebotes kann die Schulleitung nach ihrer Schülerstruktur und ihrem Bedarf definieren. Und mit einer Betreuungszeit bis 15.00 Uhr nachmittags in der ersten Phase bleiben nicht sehr viele Freistunden, in denen ein Förderangebot bereitgestellt werden muss. In der Regel dauert der ordentliche Unterricht ja ausser mittwochs immer mind. bis 15.00 Uhr. Es macht eine Schule sicher auch attraktiver, wenn ein vielseitiges Förderangebot in Form von Freifächern besteht. Auch hier muss sich die Volksschule mit den Privatschulen messen; wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass Kinder gutsituierter Familien immer häufiger privat geschult werden. Verhältnisse wie in den USA sind ganz und gar nicht erstrebenswert.
Daher müssen die Gemeinden auch bereit sein, diese Angebote zu finanzieren. Gerade Schulen mit einer schwierigen Schülerstruktur profitieren von einem angepassten Betreuungs- und Förderprogramm. Das kann mit Sprachkursen beginnen und über Antrainieren eines gewaltfreien Umgangs untereinander bis zu sportlichen und musischen Angeboten führen. Jede  Gemeinde muss sich heute mit Jugendgewalt, Vandalismus und anderen unerfreulichen Folgen von Verwahrlosung, Langeweile und Überdruss  auseinandersetzen. Diese Probleme können mit adäquaten Angeboten schon früh angegangen werden. Ich bin überzeugt, dass der zukünftige Nutzen eines sinnvollen Betreuungs- und Förderangebotes grösser ist als die Kosten, die dies den Gemeinden generiert.
Dadurch kann ich voll und ganz hinter diesen Leitsätzen, wie sie Regierung und Kommission BKS verabschiedet haben, stehen. Den je unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen der Aargauer Gemeinden wird durch einen genügend grossen Spielraum Rechnung  getragen. Um nochmals zum Anfang zurückzukommen: Blockzeiten und Tagesstrukturen an der Schule sind meiner Ansicht nach heute unverzichtbar. Wenn der Aargau diese mit heutigem Beschluss flächendeckend einführen will, ist dies ein klares Bekenntnis zu einer attraktiven Volksschule und durchaus auch als Standortvorteil im interkantonalen Wettbewerb zu werten.

Alexandra Abbt