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Eintretensvotum namens der Fraktion zum Budget 2010 und zum AFP 2011 - 2013:
Dass die fetten Jahre vorbei sind, ist uns allen schon seit längerem klar. Welche Auswirkungen das wirtschaftliche Umfeld aber konkret auf den Haushalt des Kantons Aargau haben wird, war lange nicht so sicher und die Prognosen ändern sich stetig.
Gewiss war es aber eine kluge Entscheidung, mit dem Überschuss der Rechnung 08 eine Bilanzausgleichsreserve zu bilden. Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan für die Planjahre 2011 – 13 zeigt dies deutlich. Wirklich einschneidende Sparprogramme, wie dies z.T. unsere Nachbarkantone durchziehen müssen, bleiben dem Aargau so erspart.
Nichts desto trotz hat die CVP-BDP-Fraktion das Budget 2010 und den AFP für die Planjahre 2011 – 13 sorgfältig durchleuchtet und nach möglichen Einsparungen gesucht. Es ist für unsere Fraktion immer noch erklärtes Ziel, auch in den Planjahren ein ausgeglichenes Budget zu erhalten. Dabei hat sich gezeigt, dass durch verschiedene Bundesbeschlüsse, die oft auch sehr kurzfristig gefasst werden, der ganze Prozess enorm erschwert wird. Im vorliegenden Budget 2010 hat dies in einem Fall positive, im anderen aber auch negative Auswirkungen. Es ist schlichtweg unmöglich, heute über ein Budget zu beschliessen, das alle aktuellen Entwicklungen und Zusatzkosten mit berücksichtigt. Die kürzliche Erhöhung des interkantonalen Ressourcenausgleichs an den Kanton Aargau ist nur ein Beispiel dafür. Immerhin ermöglicht es uns dieser zusätzliche Beitrag von 34 Mio Fr., trotz Mehrkosten von rund 15 Mio im Bereich der Sozialversicherungen, die ebenfalls erst nach der Verabschiedung des Budgets durch die Regierung bekannt worden waren, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen und gleichzeitig die Bilanzausgleichsreserve weniger stark zu strapazieren. Das wirkt sich natürlich direkt auf das Planjahr 2011 aus, weil noch mehr Geld in der Reserve zur Deckung eines Defizits zur Verfügung steht.
Trotzdem: um das hochgesteckte Ziel einer ausgeglichenen Rechnung auch in den Folgejahren zu erreichen, ist ein verstärktes Kostenbewusstsein und eine Ausgabendisziplin unumgänglich, und zwar nicht nur in der Verwaltung und in der Regierung, sondern vor allem auch im Grossen Rat. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir alle in der Pflicht, bei Beratungen von Sachvorlagen die finanziellen Auswirkungen im Auge zu behalten. Es würde ja wenig Sinn machen, Vorlagen während des Jahres zu überweisen und diese dann wieder in der AFP-Beratung z.B. durch die Streichung des entsprechenden Entwicklungsschwerpunktes, zu eliminieren.
Zur Detailberatung äussert sich die CVP-BDP-Fraktion wie folgt:
Es ist richtig, dass nach wie vor die Ziele und die Indikatoren auf ihre Steuerbarkeit hin untersucht werden. Die Departemente haben im vorliegenden AFP den Auftrag des Grossen Rates umgesetzt und pro Aufgabenbereich ein Ziel, das tatsächlich gesteuert werden kann, aufgelistet. Es ist allerdings fraglich, ob eine Gesetzes- oder Dekretsänderung wirklich eine Steuerung im Sinne der unmittelbaren Einflussnahme auf das Budgetjahr sein kann. Die CVP-BDP-Fraktion bezweifelt dies. Darum finden Sie im AB100 eine Umformulierung des Indikators 1 im Ziel0004, das neu pro Aufgabenbereich ein mit Finanzen verknüpftes Ziel, das unmittelbar steuerbar ist, fordert.
Im AB 310 Volksschule unterstützt die CVP-BDP-Fraktion……den Antrag der Regierung und der KAPF, bzw. lehnt den Antrag der Kommission BKS für eine schnelle Umsetzung von Massnahmen für Zusatzlektionen für Schulen mit übermässiger Belastung ab. Selbstverständlich arbeiten wir mit Nachdruck darauf hin, dass Schulen mit einem schwierigen Umfeld die nötigen Ressourcen erhalten, um angemessen auf ihre zusätzlichen Herausforderungen zu reagieren. Dieses Anliegen soll aber mittels genau formulierter Vorstösse in die Regierung getragen werden, wie dies ja bereits auch geschehen ist. Die Änderung eines Entwicklungsschwerpunktes während der AFP-Beratung in einem so sensiblen und wichtigen Bereich kommt da eher einer Hauruck-Übung gleich, da z.B. auch die finanziellen Auswirkungen noch nicht klar sind. Wird hingegen ein Vorstoss zur Beratung traktandiert, kann ganz konkret auf die Ausgestaltung und die finanziellen Mittel dieses Anliegens eingegangen werden.
Um aber die Bedeutung dieses Anliegens hervorzustreichen, unterstützen wir die Ergänzung des ES00023 mit Nachdruck.
Hingegen lehnen wir ……es ab, den Lektionenfaktor für die Kantonale Schule für Berufsbildung wie von der Kommission BKS beantragt, wieder auf 2,7 zu setzen bzw. die im Budget ausgeführte Senkung auf 2,5 rückgängig zu machen. Der Vergleich mit den anderen Schulen der Sekundarstufe 1 zeigt deutlich, dass die KSB immer noch sehr komfortabel dotiert ist und bisher von Sparrunden verschont geblieben ist. Natürlich bestreitet niemand, dass dort sinnvolle und enorm wichtige Arbeit geleistet wird. Wir anerkennen die Bedeutung dieser Schule für die Jugendlichen, denen durch ein Brückenjahr doch noch der Einstieg ins Berufsleben ermöglicht werden soll. Trotzdem erscheint uns eine einseitige Bevorzugung dieser Schule vor der Realschule und der Sekundarschule, die ebenfalls auf ausreichend Ressourcen angewiesen sind, nicht gerechtfertigt.
So, und zum Schluss komme ich zu einem eigentlichen Déja-vu und einem Selbstläufer oder sollte ich wohl besser Irrläufer sagen…:
Sie haben richtig vermutet, es handelt sich um die 9 Mio Fr. für die Energieförderung. Wie bereits bei der Abhandlung des Zusatzkredites im Herbst vom Grossen Rat nachdrücklich verlangt, pochte die KAPF auch in der AFP-Beratung nochmals darauf, für das Programm „Energieförderung“ eine Grosskreditsvorlage zu erhalten. Die gesamte Summe war nämlich immer noch im Globalbudget eingestellt. Dieser Wunsch stiess beim zuständigen Departement auf sehr wenig Verständnis. Als Begründung wurde die Aufteilung des Bereiches Energieförderung in drei unterschiedliche Projekte genannt, so dass keine Kreditvorlage für die gesamten 9 Mio. Fr. erarbeitet werden könne. Bei einem Rückkommen wurde dann aber wieder anders argumentiert und beantragt, dass nur ein Kredit über 6,5 Mio. Fr. in einer separaten Botschaft eingeholt werden könne, da die restlichen rund 2,5 Mio. Fr. für den ordentlichen Betrieb der Abteilung Energie gebraucht werden und daher ins Globalbudget gehören. Was soll man nun glauben? Zumal in der Planungsliste deutlich unter dem Stichwort Energieförderung nur ein Gesamtbetrag von 9 Mio. Fr. aufgeführt ist.
Dass der Kommission dann noch als Pünktchen auf dem i mitgeteilt worden ist, es werde im Januar erneut ein Zusatzkredit für das Energieförderprogramm 2009 beantragt, lässt mich fassungslos werden. Gewiss, diese Zusatzfinanzierung ist heute nicht Gegenstand der Beratung, dazu werden wir im Januar ausreichend Gelegenheit haben. Es lässt aber hinsichtlich des Kontrollings und vor allem auch hinsichtlich der finanzrechtlichen Auffassung im Departement Böses ahnen. In jeder anderen Sparte ist es selbstverständlich, einen gegebenen Kreditrahmen möglichts genau einzuhalten, auch wenn die Laufzeit eines Programms über das Erreichen des Budgetsrahmen hinaus weiterlaufen würde. Man kann doch nicht immer die Beiträge erhöhen und erhöhen, nur weil in diesem Bereich ein regelrechter Boom ausgebrochen ist. Anstelle der anfangs budgetierten 3 Mio. sind nun bereits schon 11 Mio. ausgegeben. Stellen Sie sich vor, in irgendeinem anderen Aufgabenbereicht würde dermassen über die Stränge geschlagen! Rein vom Ausgabenwachstum her müsste man vermuten, dass das Auszahlen von Förderbeiträgen im Bereich erneuerbarer Energie die Schwerpunktaufgabe schlechthin des Kantons Aargau sei! Dabei haben wir weiss Gott noch andere eben so wichtige oder gar noch existenziellere Probleme zu lösen in anderen Departementen und Aufgabenbereichen.
Die CVP-BDP-Fraktion steht selbstredend für die Förderung von erneuerbaren Energien und für die Reduktion des CO2-Ausstosses ein. Sie ist aber der Meinung, dass in diesem Bereich schon sehr viel geleistet worden ist und findet das Vorgehen des BVU höchst fragwürdig. Dies vertieft unser Misstrauen gegenüber diesem Budgetpunkt und somit begrüssen wir die Entsendung der Finanzkontrolle zur Untersuchung des genauen Sachverhaltes. Ebenso unterstützen wir den Antrag, 6,5 Mio zu den Grosskrediten zu verschieben und erwarten möglichst bald eine entsprechende Vorlage, die sich hoffentlich durch mehr Transparenz und durch ein klares Bekenntnis, den Kreditrahmen auch einzuhalten, auszeichnet. Die CVP-BDP-Fraktion ist durchaus gewillt, insgesamt 9 Mio für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung zu stellen, aber sie ist nicht bereit, die Förderbeiträge auch im nächsten Jahr unkontrolliert ins Endlose steigen zu lassen. Wie angekündigt, wird uns diese Thematik auch im neuen Jahr weiterhin beschäftigen, Affaire à suivre….
Zu den Anträgen:
Die CVP-BDP-Fraktion stimmt der durchschnittlichen prozentualen Lohnerhöhung um 1 % zu. Vergleiche mit Umfragen in der Privatwirtschaft und mit anderen Kantonen zeigen, dass sich der Kanton Aargau damit im Mittelfeld bewegt. Es ist richtig, diese durchschnittliche Erhöhung auzuteilen in eine generelle und eine individuelle Lohnerhöhung. Schliesslich sollen besondere Leistungen auch honoriert werden können. Gerade auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist eine glaubwürdige und gerechte Lohnpolitik vonnöten.
Dem AFP 2010 – 2013 sowie dem Budget 2010 stimmen wir so, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen sind, zu. Eine Pauschalkürzung egal in welcher Höhe werden wir auf jeden Fall nicht unterstützen.
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