Eintretensreferat zu GeRAG, 2. Lesung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Regierungsrat, werte Kolleginnen und Kollegen

Nun stehen wir also vor der endgültigen Beschlussfassung zu GeRAG, das Fuder ist geführt, die Anträge stehen definitiv. Einige kleinere Anpassungen im Vergleich zur ersten Beratung wurden gemacht, doch an der grundsätzlichen Stossrichtung von GeRAG hat sich nichts geändert. Hierbei nur eine kleine Randbemerkung: die Gemeinde Islisberg schuldenfrei und beitragspflichtig, ist nunmehr seit 26 Jahren selbständig. Und offenbar ist dies den kantonalen Verantwortlichen immer noch gleich zuwider wie im Jahr der Trennung von Arni. In diesen 26 Jahren hat die Verwaltung es nicht geschafft, in der Auflistung der Gemeinden nach Bezirk Islisberg ins Alphabet einzureihen. Es ist immer noch ganz am Schluss der Liste angehängt wie unmittelbar nach der Trennung, als es als neue Gemeinde hinzugekommen ist. Offenbar wähnten sich die Verantwortlichen die ganze Zeit in der trügerischen Hoffnung, dass diese Zeile bald wieder verschwinden würde…Ich kann Ihnen hier versichern, sie wird es nicht!
Eine kleine Marginalie, die aber für mich auf die eigentliche Malaise hinter diesem Gesetz hinweist. Es hätte durchaus auch andere Möglichkeiten zur Reduktion der so genannten „Heiratsstrafe“ gegeben als die Abschaffung der Anrechnung vom Grundbedarf. Die Heiratsstrafe im Steuergesetz des Bundes ist übrigens noch immer nicht eliminiert, aber offenbar ist dies bei den Gemeinden wichtiger als bei den Familien. Es wäre durchaus denkbar gewesen, den Grundbedarf beizubehalten und dafür in einer längeren Übergangsfrist einer fusionierten Gemeinde den doppelten Grundbedarf anzurechnen. Aber eben, daraus wäre kein zusätzlicher Druck auf die Gemeindestrukturen entstanden, und Absicht des Regierungsrates ist es ja, die Gemeindelandschaft um jeden Preis umzukrempeln. Für Details ist in der 2. Lesung kein Platz mehr, sondern jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, grundsätzliche Fragen zu stellen:

Hat sich die Haltung des Regierungsrates gegenüber den kleinen Gemeinden geändert? Nein.

Ist der Leitsatz 13 zur Gemeindeentwicklung hinfällig? Nein.

Sind die Probleme der strukturschwachen Regionen mit der Verlängerung der Übergangsregelung längerfristig gelöst? Nein.

Hat der Regierungsrat je einmal anerkannt, dass es auch Bereiche gibt, in denen kleinere Gemeinden wirksamer arbeiten können als grosse? Nein.

Sind die Gemeindestrukturen tatsächlich ein so drängendes Problem, wie es in GeRAG dargestellt wird? Nein.

Gibt es daher für mich einen Grund, die Anträge 1 – 7 anzunehmen? Nein.

Volksabstimmung vom 27. September 2009: Mehr...