JA zum kantonalen Hundegesetz

Auf Grund schrecklicher Vorfälle mit Hunden, bei denen Kinder ums Leben gekommen oder schwer verletzt worden sind, ist es verständlich, dass die Bevölkerung einen höheren Schutz vor gefährlichen Hunden verlangt. Ein Verbot von einzelnen Rassen ist allerdings der falsche Weg, da eine Rassenliste notgedrungen immer hinter der Realität hinterherhinkt. Jeder grössere Hund ist bei falscher Haltung und fehlender Sozialisierung ein Problem, und gerade Rassen der immer beliebter werdenden Herdenschutzhunde können durchaus auch auf Mann abgerichtet werden. Ebensowenig kann eine Rassenliste alle möglichen Kreuzungen aus sogenannten Kampfhunderassen abdecken.

Genauso wenig schützt ein allgemeiner Leinenzwang vor allen Beissunfällen, wie auch Beispiele gezeigt haben. Vielmehr wiegen diese Massnahmen die Öffentlichkeit in falscher Sicherheit und widersprechen den artgerechten Bedürfnissen des Hundes.

Es ist daher lobenswert, wenn die Aargauer Vorlage des kantonalen Hundegesetzes einen anderen Weg geht und das Gespann Hund-Halter vermehrt in die Pflicht nimmt. Wer einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial halten will, muss vor der Anschaffung eines Hundes neben dem durch die eidgen. Tierschutzverordnung obligatorischen Sachkundenachweis auch eine kantonale Halteberechtigung erlangen, was natürlich ein einwandfreies Leumundszeugnis voraussetzt. Ebenso muss die betreffende Person bereits langjährige Erfahrung mit Hunden haben und ihre Lebensumstände dürfen einer Haltung eines solchen Hundes nicht widersprechen.

Nach dem Erwerb des Hundes muss der Halter mit seinem Hund einen speziellen Kurs absolvieren, der für andere Hunde obligatorische Erziehungskurs reicht hier nicht. Im weiteren gilt für diese Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial allgemeiner Leinenzwang, ausser der Hund ist mit seinem Halter, der die notwendigen Bedingungen erfüllt, unterwegs.

Diese Lösung nimmt den Halter in die Pflicht und orientiert sich individuell an dem einzelnen Hund und seiner Beziehung zu seinem Menschen. Natürlich können auch andere, dem gängigen Bild von "gefährlichen Hunden" nicht entsprechende Tiere problematisch werden. Jedoch ist der Schaden, den diese anrichten, niemals so fatal.

Verschärfende Anträge, auch betreffend eines allgemeinen Leinenzwangs im Siedlungsgebiet, hatten keine Chance. Dies würde ich auch nie befürworten. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass sich die grosse Mehrheit der Hundehalter verantwortungsbewusst verhält. Ausserdem ist die eidgen. Tierschutzverordnung, die einen obligatorischen Erziehungskurs für jeden neu angeschafften Hund verlangt, erst seit gut einem Jahr in Kraft. Ehe der Gesetzgeber zu unverhältnismässigen Verschärfungen und noch mehr Verboten greift, sollte erst die Wirkung dieser Massnahme abgewartet werden. Naturgemäss kann es einige Jahre dauern, bis jeder in der Schweiz gehaltene Hund einen solchen Erziehungskurs genossen hat. Möglicherweise wäre zu diskutieren, ob in diesem Erziehungskurs oder im vorgängigen Sachkundenachweis auch vermehrt auf das richtige Verhalten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht werden sollte. So muss es selbstverständlich sein, dass man seinen frei laufenden Hund nicht aus seinem Sichtradius lässt, dass man ihn zu sich ruft, wenn sich Jogger, Velofahrer oder kleine Kinder nähern, dass er keine Gefahr für das Wild und für Vogelbruten darstellen darf und dass eine örtlich bezeichnete Leinenpflicht beachtet werden muss.

Im Übrigen sollte für die Hundehaltung ebenso die Eigenverantwortung gelten wie für alle anderen Bereiche des menschlichen Alltags. Leider ist eine stärkere Tendenz in unserer Gesellschaft zu verzeichnen, alles Störende zu verbieten oder in abgetrennte Bereiche zu verbannen. Hunde sind seit Jahrtausenden domestiziert und begleiten den Menschen, sie sind treue Helfer, sie schützen oftmals als einziger Sozialpartner vor Vereinsamung und sie sind nicht zuletzt ein enormer Wirtschaftsfaktor. Es ist die Aufgabe von uns Hundebesitzern, dafür zu sorgen, dass sie auch in einem immer enger werdenden Lebensraum artgerecht gehalten werden können, ohne andere zu behelligen. Als Kompromiss zwischen dem Anliegen der Gesellschaft, vor gefährlichen Hunden geschützt zu werden, und den Bedürfnissen der Hunde und der Eigenverantwortung der Hundehalter kann zu diesem Aargauer Hundegesetz JA gesagt werden.

Sollte die Vorlage abgelehnt werden, ist die Gefahr gross, dass nach einem weiteren Vorfall mit so genannten Kampfhunden der Ruf nach noch strengeren Vorschriften und nach Rasseverboten wieder laut wird. Daher sollten auch Hundehalter unbedingt für dieses Gesetz stimmen!

27. November 2011: JA zum Hundegesetz