Postulat SD betreffend Zurverfügungstellung von Villen und andere Luxusbauten für Asylanten im Kanton Aargau

Sehr geehrte Frau Präsidenten, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Die Negativmeldungen im Asylwesen scheinen sich in den letzten Wochen regelrecht zu überschlagen, durch den so genannten „Arabischen Frühling“ ist unser Land mit einer neuen Gruppe von Asylsuchenden konfrontiert, die unsere Behörden vor grosse Probleme stellen und die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden und der Bevölkerung immer mehr schwinden lassen. Die Medien nehmen das Thema natürlich dankbar auf, so auch der Sonntag, der am 11. März mit den entsprechenden Fotos enthüllte, dass der Kanton Asylsuchende in alt ehrwürdigen Villen unterbringt. Der Volkszorn ist so voraussehbar.

Zuerst möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen anbringen: ich gehe nicht mit dem Postulanten einig, dass diese Fotos verstärkt als Einladung für Menschen aus Afrika oder sonstigen ärmeren Gebieten wirken, um in der Schweiz um Asyl nachzusuchen. Wenn Sie schon einmal eines dieser Länder bereist haben und die dortigen Zustände gesehen haben, ist es Ihnen bewusst, dass die Schweiz auch die hinterletzte Baracke anbieten kann und immer noch viel attraktiver wäre als alles, was der Normalsterbliche in ihrem Herkunftsland je erwarten könnte.
Zweite Feststellung: die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden im ganzen Kanton funktioniert nicht! Es ist höchste Zeit, dass endlich zentrale Unterkünfte für Asylsuchende bereit gestellt werden, und sei es vorläufig nur eine zentrale Unterkunft für die jungen Männer aus dem Maghreb. Es ist völlig ineffizient und auch für die Bevölkerung nicht tragbar, die Asylsuchenden während ihes noch hängigen Verfahrens nach Massgabe der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden zu verteilen oder in einzelne ausrangierte Villen des Kantons einzuquartieren.
Es ist daher für die CVP-BDP-Fraktion nicht nachvollziehbar, weshalb der Regierungsrat noch weitere Abklärungen braucht und unseren Vorstoss für zentrale Asyldörfer mit einer Fristerstreckung auf die lange Bank schiebt. Ich halte mich dabei mit der Vermutung zurück, dass hier auch wahlkampftaktische Überlegungen eine Rolle gespielt haben könnten…
Drittens ist es für uns unbestritten, dass der Bund zwingend seine Verfahren verkürzen und die Personen mit Nichteintretens-Entscheid gar nicht mehr an die Kantone weiterleiten soll. Denn diese haben nichts zu verlieren, tauchen unter und werden im schlimmsten Fall kriminell. Wenn die Asylsuchenden, die gar kein Verfahren bekommen, bis zu ihrer Ausreise in der Verantwortung des Bundes blieben, wären unsere Sicherheits- und Unterbringungsprobleme in hohem Masse entschärft. Davon profitieren würden auch die wirklich Asylbedürftigen, die heute ungerechterweise in den selben Topf geworfen werden und deren Verfahren ebenfalls menschenunwürdig lange dauern.

Jetzt zum konkreten Vorstoss: Ich glaube dem Regierungsrat sofort, dass die bezeichneten Villen zwar gegen aussen noch repräsentieren vermögen, im Innern aber nicht immer in wirklich bewohnbarem Zustand sind. Solche Objekte sind oft renovationsbedürftig und bieten keinen Komfort. Aber wie oben erwähnt ist es nicht sinnvoll, Asylsuchende auf einzelne Objekte zu verteilen, wo sie völlig isoliert sind und bei den Anwohnern auch nicht gerade mit offenen Armen empfangen werden. Auch sind in diesen Quartieren die Beschäftigungsmöglichkeiten ziemlich eingeschränkt. Dies kann allenfalls eine Notlösung sein. Unter dieser Zwischennutzung ist ein Führen dieser Liegenschaft im Verwaltungsvermögen richtig. Im Gegenteil, wären diese Objekte bereits im Finanzvermögen gebucht, hätte der Kanton gerügt werden müssen, weil er dem Werterhalt zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Ansonsten wäre die Aussage falsch, dass diese Villen keinen Komfort bieten.

Der Vorstoss kommt in Form eines Postulats daher. Für die CVP-BDP-Fraktion ist es vordringlich, dass zentrale Unterkünfte geschaffen werden. Wir sind enttäuscht über die Fristerstreckung zur Beantwortung unserer Motion bezüglich Asyldörfer, umso mehr, da unser Vorschlag im Gegensatz zur geschlossenen Unterbringung des Postulanten menschenrechtskonform ist. Wir wollen den Druck auf einen möglichst raschen Paradigmenwechsel in der Unterbringung von Asylsuchenden aufrecht erhalten. Daher stimmen wir dem Postulat, so wie es im Text formuliert ist, zu, halten aber ausdrücklich fest, dass wir weder an die abschreckende Wirkung von „weniger luxuriösen“ Unterkünften glauben noch dass wir einer geschlossenen Unterkunft für Asylsuchende, die sich nichts zuschulden kommen liessen, zustimmen werden, wie es der Postulant in der Begründung fordert. Oberstes Gebot bleibt die Menschenwürde.